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Allgemeine Geschäftsbedingungen der VPS Fritschken GmbH:

1. Gegenstand des Vertrages

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der VPS Fritschken GmbH, nachfolgend "Agentur" genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

(2) Die Agentur bringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Vertrieb, Organisation und Medienproduktion. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Projektbriefings, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2. Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrages

(1) Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist das Projektbriefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings einen Kontaktbericht, den der Kunde innerhalb von 3 Werktagen nach der Besprechung erhält. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 2 Tagen schriftlich widerspricht.

(2) Jede Änderung und / oder Ergänzung des Vertrages und / oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Veranstaltung bzw. das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

3. Vergütung

(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

(2) Schaltkosten für Filmtheater, TV, Hörfunk und etwaige andere Vermarkter und / oder Sendeanstalten sind im Voraus lt. 3. (1) zu zahlen. Ist die Zahlung des Kunden drei Werktage vor Ausstrahlung nicht auf dem Konto der Agentur, so hat die Agentur das Recht, die Schaltaufträge bei den Sendern zu stornieren. Hieraus entstehende Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen.

(3) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

(4) Falls der Kunde vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann die Agentur folgende Prozente vom Honorar als Stornogebühr verlangen:

Bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 10 %; ab 6 Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 25 %; ab 3 Monate bis drei Wochen vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 50 %; ab 3 Wochen bis eine Woche vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 80 %; ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags bzw. Veranstaltung 100%.

(5) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird der Agentur im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung des Projekts benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

(2) Der Kunde wird im Zusammenhang mit dem Projekt Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

5. Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags erstellten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im vertraglich vereinbarten regionalen Gebiet.

(2) Die Agentur leistet eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:

* außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/ oder

* nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/ oder

* in geänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/ oder

* durch Einsatz in anderen Werbeträgern,

kann die Agentur hierfür ein angemessenes marktübliches Honorar verlangen.

6. Gewährleistung und Haftung der Agentur

(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.

(2) Hält die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach vorheriger Bekanntgabe uns Zustimmung die Kosten.

(3) In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

(4) Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

7. Gema-Anmeldung, Künstlersozialabgabe

Die Agentur verpflichtet sich, alle Musikveranstaltungen bei der Gema anzumelden und die entsprechenden Gebühren abzuführen. Die Gema-Gebühren werden vom Kunden getragen und zu diesem Zweck in die Kostenaufstellung aufgenommen, die Vertragsbestandteil ist. Der Kunde trägt die von der Agentur abzuführende Künstlersozialabgabe.

8. Leistungen Dritter

(1) Von der Agentur eingeschaltete Künstler oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, das Personal, das im Rahmen der Projektdurchführung von der Agentur eingesetzt wird, im Laufe der auf den Abschluss des Projekts folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Agentur verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Agentur elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherte oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

10. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

11. Konventionalstrafe

Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung des abgeschlossenen Vertrages, hat er der Agentur eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wird damit nicht ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin

(4) Ist eine oder mehrere Bestimmung / en dieses Vertrages unzulässig, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.